Allgemeine Geschäftsbedingungen Wallenstein-Festspielverein Altdorf e.V.

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wallenstein-Festspielvereins e.V. regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Wallenstein-Festspielverein e.V.

1. Kartenverkauf

(1) Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Wallenstein-Festspielverein e.V. zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Wallenstein-Festspielverein e.V. zu richten.
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte wird nur das Recht auf Besuch einer bestimmten Aufführung erworben. Der Veranstalter leistet keine Gewähr für Art und Weise einer Aufführung und deren künstlerische Gestaltung.
(2) Karten können im Regelfall bis zu 10 Tage vor der entsprechenden Vorstellung zurückgegeben werden. Der Käufer erhält den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro pro Karte. Der Erstattungsbetrag wird bar ausbezahlt.
(3) Bei Absage der Vorstellung werden die Karten gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Die Rückgabe der Karten kann nur innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Karte aufgedruckten Vorstellungstermin und nur bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde, erfolgen.
(4) Für jede Bestellung im Vorverkauf (über die Homepage, telefonisch über das Wallensteinbüro oder im schriftlichen Vorverkauf) mit anschließendem Versand wird eine Versandgebühr erhoben.
(5) Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Der Wallenstein-Festspielverein e.V. ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die der Wallenstein-Festspielverein e.V. mit dem Kartenvertrieb beauftragt hat. Der Käufer einer Karte willigt mit dem Kartenkauf hierin ein.
(6) Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Karten-Käufen, die über das Internetangebot oder das Büro des Wallenstein-Festspielvereins e.V. getätigt wurden, ist - soweit der Käufer Vollkaufmann ist - Hersbruck als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarten ist Altdorf.
(7) Der Wallenstein-Festspielverein e.V. behält sich das Recht vor, Programm- und Besetzungsänderungen vorzunehmen.
(8) Übersendet der Wallenstein-Festspielverein e.V. bzw. die Vorverkaufsstelle dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Wallenstein-Festspielverein e.V. ist weder in diesem Fall noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert verpflichtet, Ersatz zu leisten.
(9) Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern der Wallenstein-Festspielverein e.V. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
(10) Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
(11) Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Wallenstein-Festspielverein e.V. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hersbruck.
(12) Bei einem Ausfall der Vorstellung hat der Kartenerwerber die Wahl, eine angebotene Ersatzvorstellung zu besuchen oder bis 14 Tage nach Vorstellungsausfall die Karten zu tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes zu verlangen.
(13) Der entgeltliche Weiterverkauf von Karten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet.
(14) Gutscheine können ausschließlich für Eintrittskarten eingelöst werden, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Ferner gilt: Sollte eine ermäßigte Eintrittskarte oder eine Eintrittskarte einer günstigeren Kategorie als im Gutschein vorgesehen erworben werden, ist die Barauszahlung des rechnerischen Restbetrags ausgeschlossen.

2. Vorverkauf - Allgemeine Regelungen

(1) Der Kauf der Eintrittskarte kommt erst mit Reservierungsbestätigung (mündlich, schriftlich, per e-mail) zustande. Reservierungswünsche gelten bis zur Annahme nur als Angebot des Besuchers. Beim Kauf von Eintrittskarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft nicht mehr angenommen werden; insbesondere ist eine Rückgabe wegen Irrtums über Inhalt oder Tag der Vorstellung ausgeschlossen.
(2) Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.
(3) Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Der Wallenstein-Festspielverein e.V. ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
(4) Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können.

3. Telefonische Kartenbestellung und telefonischer Kartenkauf

(1) Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung mitgeteilt (7 Tage). Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlischt diese Reservierung automatisch. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung im Sinne dieser AGB ist stets nur der Eingang auf dem Empfängerkonto.
(2) Daneben besteht die Möglichkeit, Karten telefonisch verbindlich zu kaufen und mittels Abbuchungsermächtigung zu bezahlen.

4. Schriftliche Kartenbestellungen

(1) Schriftlich bestellte Karten sind binnen sieben Tagen (beginnend am Tage der Bestätigung per Post, per E-Mail, oder per Telefon) zu bezahlen. Danach verfällt die Reservierungszusage. Bei rechtzeitiger Zahlung werden die Karten mit der Post zugestellt oder an der Tageskasse hinterlegt.
(2) Kann für die bestellten Eintrittskarten-Kategorien (Preis, Vorstellungsbeginn etc.) sowie für den gewünschten Tag der Vorstellung keine Eintrittskarte vermittelt werden, informiert der Wallenstein-Festspielverein e.V. den Kunden hierüber umgehend. Der Kunde trägt das Risiko, dass Bestätigungen mangels richtiger Adressangabe oder Telefonnummer oder fehlerhafter Postzustellung nicht oder nicht rechtzeitig bei ihm eingehen.

5. Kartenbestellungen per E-Mail

(1) Kartenreservierungen per E-Mail gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung übermittelt (7 Tage). Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlischt die Reservierung automatisch.
(2) Weiterhin besteht die Möglichkeit, Karten verbindlich zu bestellen und mittels Abbuchungsermächtigung zu bezahlen.
(3) Kann für die bestellten Eintrittskarten-Kategorien (Preis, Vorstellungsbeginn etc.) sowie für den gewünschten Tag der Vorstellung keine Eintrittskarte vermittelt werden, informiert der Wallenstein-Festspielverein e.V. den Kunden hierüber umgehend schriftlich, per E-Mail bzw. telefonisch. Der Kunde trägt das Risiko, dass Bestätigungen mangels richtiger Adressangabe oder Telefonnummer oder fehlerhafter Postzustellung nicht oder nicht rechtzeitig bei ihm eingehen.
(4) Bei Nichtabnahme der Eintrittskarten aus den Gründen
- Annahme verweigert
- Nichtzustellbarkeit
- Stornierung des Auftrags nach abgeschlossener Auftragsbearbeitung
erhebt der Wallenstein-Festspielverein e.V. eine Kostenpauschale von 50 % des Auftragswertes.

6. Online Kartenverkauf

(1) Für den Kartenverkauf über das Internet gilt deutsches Recht.
(2) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er, nach Eingabe der persönlichen Daten, das Feld "Bestellung abschließen“ angeklickt hat. Mit Zuteilung der Auftragsnummer nimmt der Wallenstein-Festspielverein e.V. das Vertragsangebot des Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden ist. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Wallenstein-Festspielvereins e.V. enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
(3) Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Wallenstein-Festspielvereins e.V. angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
(4) Soweit der Wallenstein-Festspielverein e.V. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, gilt § 312b III Ziffer 6 BGB. Dies beinhaltet u.a., dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch der Wallenstein-Festspielverein e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

7. Erwerbsbestimmungen, Eintrittspreise und Ermäßigungen

(1) Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Erwerbsbestimmungen sind im Wallensteinbüro und in den Publikationen des Wallenstein-Festspielvereins e.V. ersichtlich.
(2) Wenn Eintrittskarten für Veranstaltungen des Wallenstein-Festspielvereins e.V. telefonisch, schriftlich oder über das Internet erworben werden, kommt bei Kartenversand eine Versandpauschale hinzu.
(3) Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis dürfen eine als notwendig anerkannte Begleitperson (Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis) kostenlos in die Vorstellung mitnehmen. Alle übrigen Schwerbehinderten mit amtlichem Ausweis erhalten eine Ermäßigung.
(4) Schüler und Studenten erhalten eine Ermäßigung gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises.
(5) Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
(6) Über die Höhe der Ermäßigungen informieren die Veröffentlichungen des Wallenstein-Festspielvereins e.V. und der Aushang im Wallensteinbüro.
(7) Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung kann der Wallenstein-Festspielverein e.V. die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.

8. Spielplan und Spielplanänderung, Witterung, Abbruch

(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch Publikationen des Wallenstein-Festspielvereins e.V. veröffentlicht.
(2) Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Änderungen zur Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
(3) Bei Aufführungen handelt es sich grundsätzlich um open-air Veranstaltungen, soweit im Programm nichts anderes angekündigt ist. Besucher haben selbst durch angemessene Kleidung (z.B. Regenmantel, Kopfbedeckung, Decke) für Schutz vor der Witterung zu sorgen. Regen- oder Sonnenschirme sind nur insoweit zulässig, als durch sie die Sicht, akustische Wahrnehmung und Gesundheit anderer Personen nicht beeinträchtigt werden oder dies dem Charakter der Aufführung widerspricht. Es steht im freien Ermessen des Veranstalters, ein allgemeines Verbot während der Veranstaltung auszusprechen.
Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei den, Orkan, Überschwemmung, Brand oder andere Umstände höherer Gewalt verhindern die Aufführung. Ein Anspruch auf Erstattung von Eintrittsgeldern besteht nicht, wenn die Aufführung auf Grund vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen nicht weiter durchgeführt werden kann.

9. Einlass

(1) Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Nach Beginn einer Vorstellung kann der Einlass erst in einem künstlerisch geeigneten Moment gewährt werden. Den Anordnungen des Ordnungspersonals ist hierbei Folge zu leisten.
(2) Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

10. Garderobe und Fundsachen

(1) Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
(2) Die Mitnahme von störenden Gegenständen und Tieren auf die Zuschauertribüne ist untersagt. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist hierbei Folge zu leisten.
(3) Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(4) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Ordnungspersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist dem Ordnungspersonal anzuzeigen.

11. Hausrecht

(1) Der Wallenstein-Festspielverein e.V. übt im Hof der ehemaligen Universität Altdorf (des Wichernhauses) in Stellvertretung der Rummelsberger Anstalten während der Veranstaltungen das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Ordnungspersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt.
(2) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
(3) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(4) Der Wallenstein-Festspielverein e.V. kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte vorweisen können, den Differenzbetrag nachverlangen. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen, noch den Differenzbetrag entrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(5) Das Rauchen ist auf der Zuschauertribüne nicht gestattet.
(6) Es ist nicht gestattet, Digitaluhren mit programmiertem Stundensignal oder angeschaltete Mobiltelefone, sowie sonstige störende Gegenstände mit auf die Zuschauertribüne zu nehmen.

12. Bild- und Tonaufnahmen

(1) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art während der Vorstellung ist nur von dazu ausdrücklich berechtigten Personen und nur zu privaten Zwecken gestattet.
(2) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.

II. Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie werden mit Kauf einer Eintrittskarte Bestandteil des Vertrages zwischen Besucher und Veranstalter.

Verkündet am 1. März 2015